Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über unser Leistungsangebot. Die Details der einzelnen Leistungen finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten.
EXISTENZGRÜNDUNG
Begleitende Beratung zur Erarbeitung eines Businessplans bis zur Umsetzung
COACHING
Begleitendes Coaching für Unternehmen bis drei Jahre nach Gründung
COACHING - Personal - Mitarbeiter
Begleitende Beratung für Personalpolitik im Unternehmen durch das Förder-Programm unternehmensWert:Mensch
Klaus Zindl: Re-autorisierter Prozessberater des Programms UnternehmensWert:Mensch des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
KRISENMANAGEMENT
Begleitende Beratung in den Bereichen
| Sanierung
| Restrukturierung
| Insolvenzinformationen
| Outsourcing-Controlling
FINANZIERUNG
Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe und Gründungsvorhaben
CONTROLLING
Um die Ziele eines Unternehmens oder Vorhabens zu erreichen,
ist der Aufbau von Controlling-Systemen erforderlich unter Verwendung von Verfahrens- und Wirtschaftlichkeitsvergleichen, Analysen von Unternehmensdaten und Ermittlung und Einleitung von Korrektur- und Steuermaßnahmen
Beratungsschwerpunkte:
UNTERNEHMENSBEWERTUNG
Durchführung von Unternehmensbewertungen nach nationalen und internationalen Standards
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Welche Zukunft hat ein Unternehmen?
Dies ist ein wichtiger Punkt innerhalb eins zukunftsorientierten Unternehmens. Derzeit haben über 80.000 Unternehmen keinen Nachfolger für die Übernahme des Unternehmens in Aussicht.
Jeder Unternehmer weiß um die Notwendigkeit, die Nachfolge zu regeln. Er weiß auch um die weit reichenden negativen Konsequenzen einer Unterlassung. Dennoch wird dieses Thema von vielen Betroffenen häufig verdrängt. Oft wird die Nachfolge gar nicht oder zu spät geregelt, was durchdachte und schnell realisierbare Lösungen unmöglich macht.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Unterstützung beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015
SCHULUNGEN
Individuelle Schulungen und Seminare zur Umsetzung der Lebensmittelhygieneverordnung LMHV §4 Abs. 2